Profi Pack GmbH & Co. KG · Landgraben 65 · 53347 Alfter · Nordrhein-Westfalen
Telefon: 02222-64011 · Fax: 02222-64013
- Allgemeines
Die vorliegenden Bedingungen gelten für alle Verträge, die ein Verkäufer, Käufer, Werkunternehmer oder ein Dienstverpflichteter (nachfolgend allgemein „Vertragspartner“ genannt) für die PROFI-PACK GmbH & Co. KG erbringt.Unsere Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Vertragspartners den Vertrag vorbehaltlos annehmen.
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB.
Unsere Einkaufsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle künftigen Verträge mit demselben Vertragspartner, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssen.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Lieferanten (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Bedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.
- Angebote und Preise
Angebote haben nur Gültigkeit, wenn sie auf einem Datenträger verkörpert sind. Die Berechnung erfolgt zum vereinbaren Preis. Sind Preise nicht vereinbart, wird der am Liefertag gültige Tagespreis zugrunde gelegt. Preise sind EURO-Netto-Preise (ohne MWSt), sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie gelten grundsätzlich ab Werk. Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vermerkt, pro 1000 Stück. - Versand
Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt bei Fehlen von Vereinbarungen PROFIPACK GmbH & Co.KG nach billigem Ermessen ohne Haftung für schnellste und günstigste Verfrachtung überlassen. Will der Kunde die Ware durch LKW abholen lassen, so bedarf er der vorherigen Zustimmung der PROFI-PACK GmbH & Co. KG.Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, ohne dass die Sendung freigemacht oder die Fracht von der Rechnung abgezogen ist, so hat der Kunde die Fracht zu verauslagen; er darf sie vom Rechnungsbetrag kürzen. Die Fracht wird noch den am Tage der Berechnung gültigen Frachtsätzen vergütet. Jede Vermehrung der Frachtkosten durch nachträgliche Änderung der Verfrachtungsart, des Beförderungsweges, des Bestimmungsortes, durch
Kleinzuschläge oder ähnliche auf die Frachtkosten einwirkende Umstände hat der Kunde zu tragen.
Frachtersparnis bei Änderung des Bestimmungsortes oder anderer auf die Frachtkosten einwirkender Umstände wird von der PROFI-PACK GmbH & Co.KG nicht vergütet.
Ist dem Kunden nähere Bestimmung über Form, Maß oder ähnliche Verhältnisse bei der Lieferung vorbehalten, so muss er sein Recht innerhalb von 2 Wochen vom Tage der Bestellung an ausüben.
Werden Waren vom Lager der PROFI-PACK GmbH & Co.KG zur ausschließlichen Verfügung des Kunden bereitgehalten oder zu Anfertigung ohne Versandbestimmung verkauft (sogenannte Abrufposten), hat der Kunde diese innerhalb von 3 Monaten nach der Auftragsbestätigung abzunehmen.
Der Versand erfolgt auf Gefahr und, soweit nicht anders vereinbart auf Rechnung des Kunden. Paletten, Deckbretter, Holzverschläge und sonstige Leihverpackungen verbleiben im Eigentum von PROFI-PACK GmbH & Co.KG. Die Rücksendung hat innerhalb einer angemessenen Frist in einem einwandfreien Zustand und – soweit nichts anderes vereinbart – frei zu erfolgen.
- Gefahrübergang und Transportversicherung
Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe, bei Lieferung „ab Werk“ oder „ab Versandlager“ mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über.Transportversicherungen werden, wenn die Ware nicht in einem größeren Transport reist, grundsätzlich nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden auf dessen Rechnung abgeschlossen.
Wenn die Ware in einem größeren Transport reist, wird die Lieferung mit einer entsprechenden Transportversicherung für den Vertragspartner auf dessen Kosten gedeckt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Belastung mit den Kosten der Transportversicherung abzulehnen, auch wenn er für seine Ware keine Versicherung wünscht.
Transportbedingte Beschädigungen und Verluste hat der Kunde bzw. Vertragspartner dem Frachtführer gegenüber rechtzeitig entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des HGB schriftlich anzuzeigen.
- Lieferfristen
Lieferfristen werden nach Kalenderwochen berechnet. Sie beginnen mit dem Datum der endgültigen Auftragsklarheit.Auftragsklarheit liegt vor, wenn sämtliche für die ordnungsgemäße Abwicklung der Lieferung erforderlichen Details geklärt sind.
Lieferfristen beginnen außerdem erst, wenn alle vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen vorliegen.
Ein vereinbarter Liefertermin verschiebt sich um den Zeitraum, um den sich das Erreichen der Auftragsklärung verzögert. Er verschiebt sich weiter um den Zeitraum, um den der Kunde von ihm zu beschaffende Unterlagen später als vorgesehen vorlegt.
Betriebsunterbrechungen infolge von außergewöhnlichen Umständen hemmen die Lieferfrist für die Dauer der Störung und einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Hierzu gehören Wagenmangel, Streckensperre, behinderte Schifffahrt, sonstige Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Pandemien, Feuerschäden, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Aufstand, Verfügung von höherer Hand, Ausbleiben notwendiger Roh- und Hilfsstoffe, Ausfall von Maschinen, Fabrikationseinrichtungen oder der Kraftversorgung und sonstige von der PROFI-PACK GmbH & Co.KG nicht zu vertretende Einflüsse auf die Herstellung und den Versand. Hat PROFI-PACK GmbH & Co.KG schon Teilmengen herstellt, ist der Kunde verpflichtet, die fertiggestellte Ware zu den Gesamtauftrag vereinbarten Bedingungen abzunehmen.
Tritt jedoch eine Verlängerung von über sechs Monaten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auch in diesem Fall kann kein Vertragspartner vom anderen Vertragspartner irgendwelche Ansprüche geltend machen.
Ist die Absendung der Ware infolge außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, wird die Ware für Rechnung und Gefahr des Kunden auf Lager genommen oder bei einem Spediteur eingelagert. Durch die Einlagerung wird die Lieferverpflichtung der PROFI-PACK GmbH & Co.KG erfüllt.
Tritt jedoch eine Verlängerung von über sechs Monaten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hierdurch entfällt jedoch nicht die Zahlungspflicht bezüglich der Eilagerungskosten, welche durch den Kunden zu tragen sind. Nach Rücktritt ist die PROFI-PACK GmbH & Co. KG berechtigt, die Ware anderweitig zu veräußern.
- Vertragsänderungen
Äußert der Kunde nach Vertragsschluss Änderungswünsche, erkennt der Kunde zugleich die Notwendigkeit der Neufestlegung von Lieferfristen und -terminen und Preisen an. PROFI-PACK GmbH & Co.KG unterbreitet dem Kunden das Angebot zur Vornahme einer Vertragsänderung. Der geänderte Vertrag kommt mit der Zustimmung des Kunden zustande. Verlangt der Kunde von PROFI-PACK GmbH & Co.KG Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, hat er diese der PROFI-PACK GmbH & Co. KG gesondert zu vergüten.Gelingt keine Einigung über die Vertragsänderung verbleibt es beim ursprünglichen Vertrag.
- Rügepflicht, Mängel, zugesicherte Eigenschaften
Die Waren sind unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort umfassend zu untersuchen. Es gelten die Vorschriften der §§ 377 ff. HGB. Die Pflicht des Kunden zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Muster übersandt worden sind.Beanstandungen sind unverzüglich (spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware) zu melden. Bei versteckten Mängeln, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, muss die Mängelrüge innerhalb von 1 Monat nach Empfang der Ware erfolgen.
Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen, sofern eine Trennung der mangelfreien und der mangelbehafteten Teile mit zumutbaren Mitteln möglich ist.
Die Behebung des Mangels erfolgt durch kostenlosen Ersatz der beschädigten Ware. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder – sofern die Ware für den Kunden objektiv wertlos ist – den Rücktritt vom Vertrage verlangen.
Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht bei fehlgeschlagener oder versäumter Ersatzlieferung nicht. Für Näheres wird auf die Vorschriften der Ziffer 10. dieser Bedingungen verwiesen.Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn der Ware eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Hierbei ist der Schadensersatzanspruch auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.
PROFI-PACK GmbH & Co.KG haftet nicht für Vermögensfolgeschäden oder Mangelfolgeschäden. Darüber hinaus werden Ansprüche gegen PROFI-PACK GmbH & Co.KG jedenfalls begrenzt auf 50 % des Wertes des einzelnen schadenverursachenden Artikels innerhalb eines Auftrages. Für Näheres wird auf Ziffer 11. dieser Bedingungen verwiesen.PROFI-PACK GmbH & Co.KG gewährleistet nicht, dass die Ware für den vom Auftraggeber vorgesehenen Zweck geeignet ist, es sei denn, dass bestimmte Eigenschaften zugesichert sind.
Eigenschaftszusicherungen bedürfen der gesonderten schriftlichenBestätigung der PROFI-PACK GmbH & Co.KG, in der sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden müssen. Beschaffenheitsangaben stellen keine Eigenschaftszusicherungen dar.
Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie der für die Beschaffenheit von Klebung, Lackierung, Kaschierung, Imprägnierung und Beschichtung haftet PROFI-PACK GmbH & Co.KG nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren.
Für geringfügige Abweichungen vom Muster z. B. an Farbei, Reinheit, Beschaffenheit, Güte oder Schwere haftet PROFI-PACK GmbH & Co.KG nicht.
- Besonderheiten bei Wellpapp- und Vollpapperzeugnissen
Bei Wellpapperzeugnissen und Vollpapperzeugnissen gelten folgende Besonderheiten:
Die angegebenen Maße sind Innenmaße. Wellpapperzeugnisse und Vollpapperzeugnisse werden nach Stückzahl verkauft und berechnet.Zum Anlass einer Beanstandung können geringfügige Abweichungen in den Abmessungen nicht gemacht werden, die durch die Eigenart der Wellpappe und Vollpappe und deren Verarbeitung eintreten. Muster werden von Hand gefertigt; für unbedeutende Abweichungen gegenüber der maschinell angefertigten Lieferung haftet PROFI-PACK GmbH & Co.KG nicht.
Bei allen Lieferungen hat PROFI-PACK GmbH & Co.KG das Recht auf die handelsüblichen Gewichtsabweichungen von 10 Prozent nach oben oder unten, die durch die Toleranzen in den m²-Gewichten der Decken- und Wellenpapiere und der Vollpappe begründet sind. PROFI-PACK GmbH & Co.KG behält sich die nachstehenden Mehr- oder Minderlieferungen vor, die auch für Ersatzlieferungen gelten bis zu 1000 Stück 30 Prozent – bis zu 3000 Stück 20 Prozent – über 3000 Stück 10 Prozent.
Bei Teillieferungen kann PROFI-PACK GmbH & Co.KG den Spielraum nach ihrem Ermessen auf die einzelnen Lieferungen verteilen. Für geringfügige Zählfehler oder Auslesemängel haftet PROFI-PACK GmbH & Co.KG nicht.
Die Verkaufspreise verstehen sich einschließlich der vereinbarten Verpackungsweise. Ist eine Verpackung nicht ausdrücklich vereinbart, so wird die Ware gebündelt und ohne jegliche Umverpackung geleifert.
Für die geringfügige Abweichungen in der Stoffzusammensetzung, Leimung, Farbe, Glätte, Reinheit und Härte der verwendeten Papierlagen sowie in der Klebung, Heftung und im Druck haftet PROFI-PACK GmbH & Co.KG nicht. Für die Beurteilung von Mängeln kommt es nicht auf die einzelnen Stücke, Rollen, Rollenteile, Bogen, Pakete oder Ballen an.
Maßgebend ist vielmehr der Durchschnittsaufall der gesamten Lieferung, auch wenn sich die Mängelrüge auf Abweichungen im Maß, im Gewicht oder in der Menge bezieht. - Besonderheiten bei veredelten Papieren
Bei veredelten Papieren gelten folgende Besonderheiten:Der Kunde hat vor Auftragserteilung zu prüfen, ob sich die veredelten Papiere für den vorgesehenen Verwendungszweck eignen und für vorhandene Siegel- und Schweißeinrichtungen verwendbar sind. Er hat Antihaftpapier zu erproben und vor dessen Verarbeitung auf die Eignung zu prüfen.
PROFI-PACK GmbH & Co.KG übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich veredelte Papiere mit bestimmten Füllgütern vertragen oder für Abfüllmethoden, Verarbeitung oder Drucke bestimmter Art eignen.Bei Lohnaufträgen haftet PROFI-PACK GmbH & Co.KG höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Veredelungslohnes. Die Haftung für Randverschnitt, Ausschuss und für Stoffe, die bei der Fertigung unbrauchbar werden, wird ausgeschlossen. Der Kunde hat das der PROFIPACK GmbH & Co.KG zur Fertigung überlassene Material gegen Feuer- und Wasserschäden zu versichern.
Bei Lohnaufträgen ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Faktura netto Kasse zahlbar.
- Mängelrechte, Verjährung, Schadenersatz
Ist der Kunde Unternehmer, verjähren alle Ansprüche des Kunden – aus welchen Rechtsgründen– in 12 Monaten ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab Abnahme.Für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 11. dieser Bedingungen gelten die gesetzlichen Fristen. Diese gelten auch für Ware, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben sowie im Falle eines Unternehmerregresses gemäß §§ 478, 479 BGB.
Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach billigem Ermessen uns unterliegender Wahl nachzubessern oder neu zu liefern, die infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes einen Sachmangel aufweisen.
Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich gemäß Ziffer 7 dieser Bedingungen schriftlich zu melden.
Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, bei fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung der Ware, bei übermäßiger Beanspruchung und bei Verwendung ungeeigneter Mittel entstanden sind.
Zur Vornahme aller von uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinender Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels zu geben; sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit.
Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Betriebssicherheit, von denen wir sofort schriftlich und vorab mündlich zu verständigen sind, oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen oder von uns angemessenen Ersatz seiner Kosten zu verlangen.
Unbeschadet der Ansprüche des Kunden gemäß der vorliegenden Ziffer 10 bestehen weitereAnsprüche des Kunden gemäß den Bestimmungen von Ziffer 11 dieser Bedingungen.
Beim Vorliegen von Rechtsmängeln gelten unbeschadet der Ziffer 11 dieser Bedingungen die Bestimmungen dieser vorliegenden Ziffer 10 entsprechend, wobei Ansprüche des Kunden nur dann bestehen, wenn dieser uns über eventuelle von Dritten geltend gemachten Ansprüchen unverzüglich schriftlich informiert, eine behauptete Verletzungshandlung weder direkt noch indirekt anerkennt, uns alle Verteidigungsmöglichkeiten uneingeschränkt erhalten bleiben, die Rechtsverletzung nicht darauf beruht, dass der Kunde die Ware verändert oder in nicht vertragsgemäßer Weise benutzt hat oder der Rechtsmangel auf eine Anweisung des Kunden zurückzuführen ist.
- Haftung
Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an der Ware entstanden sind, bestehen nur- bei vorsätzlicher Pflichtverletzung durch PROFI-PACK GmbH & Co.KG
- bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der PROFI-PACK GmbH & Co.KG
- bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch PROFI-PACK GmbH & Co.KG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von PROFI-PACK GmbH & Co.KG beruhen
- bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, hinsichtlich des vertragstypischen, voraussehbaren Schadens
- in den Fällen, in denen nach Produkthaftungsgesetz bei Fehlern an der Ware, für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird
- bei Mängeln, die arglistig verschwiegen wurden oder deren Abwesenheit wir garantiert haben.
Sind Unmöglichkeit oder Verzug von PROFI-PACK GmbH & Co.KG ohne grobes Verschulden von PROFI-PACK GmbH & Co.KG eingetreten und ist keine Kardinalpflicht (d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) verletzt, wird der Anspruch gegen PROFI-PACK GmbH & Co.KG auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung auf 3 % vom Auftragswert begrenzt.
Ein Anspruch gegen PROFI-PACK GmbH & Co.KG auf Ersatz des reinen Verzögerungsschadens wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
PROFI-PACK GmbH & Co.KG haftet nicht für Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, dass PROFI-PACK GmbH & Co.KG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder dass eine von PROFI-PACK GmbH & Co.KG gegebene Eigenschaftszusicherung sich gerade auch auf die Absicherung gegen diesen Mangelfolgeschaden erstreckt oder dass PROFI-PACK GmbH & Co.KG eine Kardinalpflicht übernommen hat, durch die der Kunde gerade gegen diesen Mangelfolgeschaden geschützt werden soll.
Ist dem Kunden durch Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht von Seiten PROFI-PACK GmbH & Co.KG ein Schadensersatzanspruch entstanden, so verzichtet der Kunde mit Abschluss des Vertrages auf die Geltendmachung des Schadensersatzanspruches, sofern PROFI-PACK GmbH & Co.KG kein grobes Verschulden trifft und keine Kardinalpflicht verletzt ist.
Ansprüche gegen PROFI-PACK GmbH & Co.KG aus sonstigen Vertrags- oder Rechtsverletzungen werden ausgeschlossen, sofern PROFI-PACK GmbH & Co.KG kein grobes Verschulden trifft und keine Kardinalpflicht verletzt ist.
Verursachen einfache Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer von PROFI-PACK GmbH & Co.KG grob fahrlässig einen Schaden, ohne das zugesicherte Eigenschaften nicht erfüllt oder Kardinalpflichten verletzt werden, sind Ansprüche gegen PROFI-PACK GmbH & Co.KG begrenzt auf 50 % des Wertes des einzelnen schadensverursachenden Artikels innerhalb eines Auftrages.
Die vorausgehenden Absätze gelten nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung von PROFI-PACK GmbH & Co.KG ausgeschlossen und/oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PROFIPACK GmbH & Co.KG.
Im Übrigen sind weitergehende Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
- Rechnung und Fälligkeit
Rechnungsstellung und Zahlung erfolgen grundsätzlich in EURO. Die Rechnungsstellung erfolgt frühestens mit dem Abgang der Ware bzw. mit dem Zeitpunkt, in dem sich der Kunde in Abnahmeverzug befindet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.Andere Zahlungsmittel als Barzahlung und Überweisung, insbesondere Schecks, werden nur unter Vorbehalt angenommen. Wechsel werden nur nach vorangegangener besonderer Vereinbarung und dann lediglich erfüllungshalber angenommen. Gutschriften werden mit dem Betrag erteilt, der sich nach Abzug aller Kosen ergibt. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag für PROFI-PACK GmbH & Co.KG verfügbar ist.
Alle Kosten für die Übermittlung des Rechnungsbetrages an PROFI-PACK GmbH & Co.KG trägt der Kunde. Zahlungen sind nur an die in der Rechnung angegebenen Zahlstellen zu leisten. Die Gefahr für die Übermittlung des Rechnungsbetrages an PROFI-PACK GmbH & Co.KG trägt der Kunde. Reisende und Vertreter von PROFI-PACK GmbH & Co.KG nehmen keine Zahlungen entgegen, es sei denn, dass eine schriftliche Inkassovollmacht vorgelegt wird.
Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort nach Aufgabe in bar zu bezahlen. Ist Zahlung durch Eigenakzepte vereinbart, müssen diese innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bei PROFI-PACK GmbH & Co.KG eingehen. Bei Wechseln darf die Laufdauer 3 Monate ab Rechnungsdatum nicht übersteigen.
PROFI-PACK GmbH & Co.KG kann einem dem Kunden eingeräumten Warenkredit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines jeden Kalendermonats kündigen. Bei vereinbarten Wechselzahlungen verlängert sich die Laufzeit des Warenkredits bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Wechsel.
Etwa von PROFI-PACK GmbH & Co.KG gewährte Rabatte und Boni beziehen sich nur auf Lieferungen, für di PROFI-PACK GmbH & Co.KG ohne Zwangsvollstreckungsmaßnahmen voll Bezahlung erhält.
PROFI-PACK GmbH & Co.KG ist bei Bestehen mehrerer Forderungen berechtigt, Zahlungen des Kunden mit Forderungen der PROFI-PACK GmbH & Co.KG in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit zu verrechnen. Das Bestimmungsrecht des Schuldners gemäß § 366 Abs. 1 BGB wird insoweit ausgeschlossen. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt oder gerät er aus diesen Gründen mit der Zahlung in Verzug, steht PROFIPACK GmbH & Co.KG das Recht zu, sofortige Bezahlung auch bezüglich der noch nicht gelieferten Waren, der noch nicht fälligen Rechnungen und der noch nicht fälligen Wechsel und Schecks zu verlangen, soweit die Beträge durch auftragsgemäße Aufwendungen von PROFIPACK GmbH & Co.KG gedeckt sind.
Vor völliger Barzahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist PROFI-PACK GmbH & Co.KG zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag mit dem Kunden verpflichtet.
Bei verspäteter Zahlung ist PROFI-PACK GmbH & Co.KG berechtigt, Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe oder mindestens in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen.
- Verzug des Kunden
Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung oder Abnahme kann PROFI-PACK GmbH & Co.KG nach einer fruchtlosen Fristsetzung von 14 Tagen neben den Verzugszinsen entweder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.PROFI-PACK GmbH & Co.KG hat aber auch das Recht, die Abnahme der Mengen zu verlangen, mit denen sich der Kunde in Abnahmeverzug befindet. PROFI-PACK GmbH & Co.KG ist nicht verpflichtet, weitere Teile des Auftrages auszuführen. Das Gleiche gilt, falls sich der Kunde nur bei einem von mehreren Einzelaufträgen in Abnahmeverzug befindet.
- Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungsgegenstände von PROFI-PACK GmbH & Co.KG bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen von PROFI-PACK GmbH & Co.KG gegen den Kunden Eigentum von PROFI-PACK GmbH & Co.KG. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von PROFI-PACK GmbH & Co.KG. Der Eigentumsvorbehalt bleibt demgemäß für alle Forderungen bestehen, die PROFIPACK GmbH & Co.KG gegen den Kunden im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen nachträglich erwirbt. Bis zum Eigentumserwerb des Kunden gelten die nachstehenden Absätze:Bei Zahlungsverzug und Vermögensverschlechterung ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf Verlangen von PROFI-PACK GmbH & Co.KG an diese herauszugeben. Bei Zahlungseinstellung ist die Ware ohne Aufforderung auszusondern und zur Verfügung von PROFI-PACK GmbH & Co.KG zu halten.
Verpfändung und Sicherungsübereignung sind untersagt.
Weiterveräußerung ist nur im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb unter der Bedingung gestattet, dass sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen Dritte in Höhe der Forderung von PROFI-PACK GmbH & Co.KG gegen den Kunden schon jetzt vom Kunden an PROFI-PACK GmbH & Co.KG abgetreten werden. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Be- oder Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft werden.Werden Liefergegenstände von PROFI-PACK GmbH & Co.KG zusammen mit anderen, nicht PROFI-PACK GmbH & Co.KG gehörenden Waren verkauft, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Liefergegenstände von PROFI-PACK GmbH & Co.KG. PROFI-PACK GmbH & Co.KG nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Kunde ermächtigt. Der Kunde hat die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln und gegen schädigende Einflüsse zu schützen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder verstößt er sonst gegen seine Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt jeweils in nicht nur geringfügigem Umfang, kann PROFI-PACK GmbH & Co.KG die Liefergegenstände vom Kunden herausverlangen. Sämtliche Kosten der Rücknahme trägt der Kunde. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch PROFI-PACK GmbH & Co.KG liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag.
PROFI-PACK GmbH & Co.KG hat die Zurücknahme des Recht zur Verwertung der Liefergegenstände unter Anrechnung des Erlöses auf die Forderung.
Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte ist PROFI-PACK GmbH & Co.KG unverzüglich zu benachrichtigen.
PROFI-PACK GmbH & Co.KG kann bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Kunden verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt.Eine Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt – unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB – für PROFI-PACK GmbH & Co.KG, ohne diese zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Waren, steht PROFI-PACK GmbH & Co.KG das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung.
PROFI-PACK GmbH & Co.KG verpflichtet sich, die PROFI-PACK GmbH & Co.KG zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt PROFI-PACK GmbH & Co.KG.
- Aufrechnungsverbot
Nur von PROFI-PACK GmbH & Co.KG nicht bestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche des Kunden dürfen aufgerechnet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, bei Beanstandung der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten. - Kosten für Skizzen und Entwürfe
Skizzen, Entwürfe und sonstige Vorarbeiten, die vom Kunden bestellt sind, werden von PROFIPACK GmbH & Co.KG berechnet, auch wenn nachfolgend kein Auftrag erteilt wird. - Schutzrechte
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung und des Urheberrechts bezüglich aller Druckvorlagen, Entwürfe und Fertigmuster ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, er hat PROFI-PACK GmbH & Co.KG ausdrücklich einen entsprechenden Prüfungsauftrag erteilt.PROFI-PACK GmbH & Co.KG wird den Kunden auf ihr bekannte entgegenstehende Rechte hinweisen.
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in sämtlichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlos ausdrücklicher anderweitiger Regelung, der PROFI-PACK GmbH & Co.KG, auchwenn der Auftrag nicht erteilt wird.
Lithographien, Druckplatten, Kopiervorlagen, Klischees, Matern, Prägeplatten, Stanzwerkzeuge und -konturen, Druckzylinder und dergleichen bleiben Eigentum der PROFI-PACK GmbH & Co.KG, auch wenn für sie anteilige Kostenbeträge gesondert in Rechnung gestellt werden.
Eine Pflicht zu Herausgabe – auch von Duplikaten – besteht nicht.Eine Aufbewahrungsfrist für fremde Druckunterlagen, Manuskripte und andere zur Verfügung gestellte Gegenstände besteht nur für 6 Monate nach Auslieferung des letzten mit den Gegenständen gefertigten Auftrages.
- Anbringung Firmenkennzeichen
PROFI-PACK GmbH & Co.KG behält sich das Recht vor, ihren Firmentext, ihr Firmenzeichen und ihre Betriebskennnummer nach Maßgabe entsprechender Übungen und Vorschriften und des vorhandenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen. - Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. - Erfüllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.Erfüllungsort ist Bonn.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Bonn. Wir sind jedoch auch berechtigt, nach unserer Wahl Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am Geschäftssitz des Kunden zu erheben.
- Ergänzende Bestimmungen
Ergänzend gelten die „Geschäftsbedingungen der Papierindustrie des Bundesgebiets in der Fassung vom 12.09.1951, herausgegeben vom Verband Deutscher Papierfabriken e. V., Bonn, Adenauerallee 55“, die der Kunde kennt. Im Widerspruchsfall gehen die vorliegenden Bedingungen den Bedingungen der Papierindustrie des Bundesgebiets vor.