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AGB der PROFIPACK GmbH & Co. KG

1. Allen Verträgen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde; davon abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

2. Angebote haben nur Gültigkeit, wenn sie auf einem Datenträger verkörpert sind. Die Berechnung erfolgt zum vereinbaren Preis. Sind Preise nicht vereinbart, wird der am Liefertag gültige Tagespreis zugrundegelegt. Preise sind EURO-Netto-Preise (ohne MWSt), sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie gelten grundsätzlich ab Werk. Die angegebenen Preise verstehen sich, sofern nichts anderes vermerkt, pro 1000 Stück.

3. Die Wahl der Versandart und des Versandweges bleibt bei Fehlen von Vereinbarungen PROFI-PACK GmbH & Co.KG nach billigem Ermessen ohne Haftung für schnellste und günstigste Verfrachtung überlassen. Will der Kunde die Ware durch LKW abholen lassen, so bedarf er der vorherigen Zustimmung der PROFI-PACK GmbH & Co.KG. Ist frachtfreie Lieferung vereinbart, ohne daß die Sendung freigemacht oder die Fracht von der Rechnung abgezogen ist, so hat der Kunde die Fracht zu verauslagen ; er darf sie vom Rechnungsbetrag kürzen. Die Fracht wird nach den am Tage der Berechnung gültigen Frachtsätzen vergütet. Jede Vermehrung der Frachtkosten durch nachträgliche Änderung der Verfrachtungsart, des Beförderungsweges, des Bestimmungsortes, durch Kleinzuschläge oder ähnliche auf die Frachtkosten einwirkende Umstände hat der Kunde zu tragen. Frachtersparnis bei Änderung des Bestimmungsortes oder anderer auf die Frachtkosten einwirkender Umstände wird von der PROFI-PACK GmbH & Co.KG nicht vergütet. Ist dem Kunden die nähere Bestimmung über Form, Maß oder ähnliche Verhältnisse bei der Lieferung vorbehalten, so muß er sein Recht innerhalb von 2 Wochen vom Tage der Bestellung an ausüben. Werden Waren vom Lager der PROFI-PACK GmbH & Co.KG zur ausschließlichen Verfügung des Kunden bereitgehalten oder zur Anfertigung ohne Versandbestimmung verkauft (sogenannte Abrufposten), hat der Kunde diese innerhalb von 3 Monaten nach der Auftragsbestätigung abzunehmen.

4. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware das Lieferwerk oder das Versandlager verläßt. Transportversicherungen werden, wenn die Ware nicht in einem größeren Transport reist, grundsätzlich nur auf ausdrückliche Anweisung des Kunden für dessen Rechnung abgeschlossen. Wenn die Ware in einem größeren Transport reist, kann der Kunde die Belastung mit den Kosten der Transportversicherung nicht ablehnen, auch wenn er für seine Ware keine Versicherung wünscht.

5. Lieferfristen werden nach Kalenderwochen berechnet. Sie beginnen mit dem Datum der endgültigen Auftragsklarheit. Auftragsklarheit liegt vor, wenn sämtliche für die ordnungsgemäße Abwicklung der Lieferung erforderlichen Details geklärt sind. Lieferfristen beginnen außerdem erst, wenn alle vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen vorliegen. Ein vereinbarter Liefertermin verschiebt sich um den Zeitraum, um den sich das Erreichen der Auftragsklärung verzögert. Er verschiebt sich weiter um den Zeitraum, um den der Kunde von ihm zu beschaffende Unterlagen später als vorgesehen vorlegt. Betriebsunterbrechungen infolge von außergewöhnlichen Umständen hemmen die Lieferfrist für die Dauer der Störung und einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Hierzu gehören Wagenmangel, Streckensperre, behinderte Schiffahrt, sonstige Verkehrsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Feuerschäden, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Aufstand, Verfügung von höherer Hand, Ausbleiben notwendiger Roh- und Hilfsstoffe, Ausfall von Maschinen, Fabrikationseinrichtungen oder der Kraftversorgung und sonstige von der PROFI-PACK GmbH & Co.KG nicht zu vertretende Einflüsse auf die Herstellung und den Versand. Hat PROFI-PACK GmbH & Co.KG schon Teilmengen hergestellt, ist der Kunde verpflichtet, die fertiggestellte Ware zu den für den Gesamtauftrag vereinbarten Bedingungen abzunehmen. Ist die Absendung der Ware infolge außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, wird die Ware für Rechnung und Gefahr des Kunden auf Lager genommen oder bei einem Spediteur eingelagert. Durch die Einlagerung wird die Lieferverpflichtung der PROFI-PACK GmbH & Co.KG erfüllt.

6. Äußert der Kunde nach Vertragsschluß Änderungswünsche, anerkennt der Kunde zugleich die Notwendigkeit der Neufestlegung von Lieferfristen und -terminen und Preisen. PROFI-PACK GmbH & Co.KG unterbreitet dem Kunden das Angebot zur Vornahme einer Vertragsänderung. Der geänderte Vertrag kommt mit der Zustimmung des Kunden zustande. Gelingt keine Einigung über die Vertragsänderung, verbleibt es beim ursprünglichen Vertrag. Verlangt der Kunde von PROFI-PACK GmbH & Co.KG Leistungen, die nicht ausdrücklich vereinbart sind, hat er diese FA. PROFI-PACK R. NICKEL gesondert zu vergüten.

7. Die Waren sind unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort umfassend zu untersuchen. Die Pflicht des Kunden zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Muster übersandt worden sind. Beanstandungen sind nur innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware zulässig. Bei versteckten Mängeln, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, muß die Mängelrüge innerhalb von 1 Monat nach Empfang der Ware erfolgen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen, sofern eine Trennung der mangelfreien und der mangelbehafteten Teile mit zumutbaren Mitteln möglich ist. Nach erfolgter Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung erfolgt durch kostenlosen Ersatz der beschädigten Ware. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder - sofern die Ware für den Kunden objektiv wertlos ist - Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht bei fehlgeschlagener oder versäumter Ersatzlieferung nicht. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn der Ware eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Hierbei ist der Schadensersatzanspruch auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. PROFI-PACK GmbH & Co.KG haftet nicht für Folgeschäden. Darüberhinaus werden Ansprüche gegen PROFI-PACK GmbH & Co.KG jedenfalls begrenzt auf 50% des Wertes des einzelnen schadenverursachenden Artikels innerhalb eines Auftrages. PROFI-PACK GmbH & Co.KG gewährleistet nicht, daß die Ware für den vom Auftaggeber vorgesehenen Zweck geeignet ist, es sei denn, daß bestimmte Eigenschaften zugesichert sind. Eigenschaftszusicherungen bedürfen der gesonderten schriftlichen Bestätigung der PROFI-PACK GmbH & Co.KG , in der sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden müssen. Beschaffenheitsangaben stellen keine Eigenschaftszusicherungen dar. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen sowie für die Beschaffenheit von Klebung, Lackierung, Kaschierung, Imprägnierung und Beschichtung haftet PROFI-PACK GmbH & Co.KG nur insoweit, als Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Für geringfügige Abweichungen vom Muster, z. B. an Farbe, Reinheit, Beschaffenheit, Güte oder Schwere haftet PROFI-PACK GmbH & Co.KG nicht.

8. Bei Wellpapperzeugnissen und Vollpapperzeugnissen gelten folgende Besonderheiten : Die angegebenen Maße sind Innenmaße. Wellpapperzeugnisse und Vollpapperzeugnisse werden nach Stückzahl verkauft und berechnet. Zum Anlaß einer Beanstandung können geringfügige Abweichungen in den Abmessungen nicht gemacht werden, die durch die Eigenart der Wellpappe und Vollpappe und deren Verarbeitung eintreten. Muster werden von Hand gefertigt ; für unbedeutende Abweichungen gegenüber der maschinell angefertigten Lieferung haftet PROFI-PACK GmbH & Co.KG nicht. Bei allen Lieferungen hat PROFI-PACK GmbH & Co.KG das Recht auf die handelsüblichen Gewichtsabweichungen von 10 Prozent nach oben oder unten, die durch die Toleranzen in den m2-Gewichten der Decken- und Wellenpapiere und der Vollpappe begründet sind. PROFI-PACK GmbH & Co.KG behält sich die nachstehenden Mehr- oder Minderlieferungen vor, die auch für Ersatzlieferungen gelten bis zu 1000 Stück 30 Prozent · bis zu 3000 Stück 20 Prozent · über 3000 Stück 10 Prozent Bei Teillieferungen kann PROFI-PACK GmbH & Co.KG den Spielraum nach ihrem Emessen auf die einzelnen Lieferungen verteilen. Für geringfügige Zählfehler oder Auslesemängel haftet PROFI-PACK GmbH & Co.KG nicht. Die Verkaufspreise verstehen sich einschließlich der vereinbarten Verpackungsweise. Ist eine Verpackung nicht ausdrücklich vereinbart, so wird die Ware gebündelt und ohne jegliche Umverpackung geliefert. Für geringfügige Abweichungen in der Stoffzusammensetzung, Leimung, Farbe, Glätte, Reinheit und Härte der verwendeten Papierlagen sowie in der Klebung, Heftung und im Druck haftet PROFI-PACK GmbH & Co.KG nicht. Für die Beurteilung von Mängeln kommt es nicht auf die einzelnen Stücke, Rollen, Rollenteile, Bogen, Pakete oder Ballen an. Maßgebend ist vielmehr der Durchschnittsausfall der gesamten Lieferung, auch wenn sich die Mängelrüge auf Abweichungen im Maß, im Gewicht oder in der Menge bezieht.

9. Bei veredelten Papieren gelten folgende Besonderheiten : Der Kunde hat vor Auftragserteilung zu prüfen, ob sich die veredelten Papiere für den vorgesehenen Verwendungszweck eignen und für vorhandene Siegel- und Schweißeinrichtungen verwendbar sind. Er hat Antihaftpapier zu erproben und vor dessen Verarbeitung auf die Eignung zu prüfen. PROFI-PACK GmbH & Co.KG übernimmt keine Gewähr dafür, daß sich veredelte Papiere mit bestimmten Füllgütern vertragen oder für Abfüllmethoden, Verarbeitung oder Drucke bestimmter Art eignen. Bei Lohnaufträgen haftet PROFI-PACK GmbH & Co.KG höchstens bis zur Höhe des vereinbarten Veredlungslohnes. Ihre Haftung für Randverschnitt, Ausschuß und für Stoffe, die bei der Fertigung unbrauchbar werden, wird ausgeschlossen. Der Kunde hat das der PROFI-PACK GmbH & Co.KG zur Fertigung überlassene Material gegen Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Bei Lohnaufträgen ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Faktura netto Kasse zahlbar.

10. Sind Unmöglichkeit oder Verzug von PROFI-PACK GmbH & Co.KG ohne grobes Verschulden von PROFI-PACK GmbH & Co.KG eingetreten und ist keine Kardinalpflicht verletzt, wird der Anspruch gegen PROFI-PACK GmbH & Co.KG auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung auf 3% vom Auftragswert begrenzt. Ein Anspruch gegen PROFI-PACK GmbH & Co.KG auf Ersatz des reinen Verzögerungsschadens wird bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. PROFI-PACK GmbH & Co.KG haftet nicht für Mangelfolgeschäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, daß PROFI-PACK GmbH & Co.KG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder daß eine von PROFI-PACK GmbH & Co.KG gegebene Eigenschaftszusicherung sich gerade auch auf die Absicherung gegen diesen Mangelfolgeschaden erstreckt oder daß PROFI-PACK GmbH & Co.KG eine Kardinalpflicht übernommen hat, durch die der Kunde gerade gegen diesen Mangelfolgeschaden geschützt werden soll. Ist dem Kunden durch Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht von Seiten PROFI-PACK GmbH & Co.KG ein Schadensersatzanspruch entstanden, so verzichtet der Kunde mit Abschluß des Vertrages auf die Geltendmachung des Schadensersatzanspruches, sofern PROFI-PACK GmbH & Co.KG kein grobes Verschulden trifft und keine Kardinalpflicht verletzt ist. Ansprüche gegen PROFI-PACK GmbH & Co.KG aus sonstigen Vertrags- oder Rechtsverletzungen werden ausgeschlossen, sofern PROFI-PACK GmbH & Co.KG kein grobes Verschulden trifft und keine Kardinalpflicht verletzt ist. Verursachen einfache Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer von PROFI-PACK GmbH & Co.KG grob fahrlässig einen Schaden, ohne daß zugesicherte Eigenschaften nicht erfüllt oder Kardinalpflichten verletzt werden, sind Ansprüche gegen PROFI-PACK GmbH & Co.KG begrenzt auf 50% des Wertes des einzelnen schadenverursachenden Artikels innerhalb eines Auftrages. Soweit PROFI-PACK GmbH & Co.KG für leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten haftet, wird die Haftung begrenzt auf 50% des Wertes des einzelnen schadenverursachenden Artikels innerhalb eines Auftrages. Die vorausgehenden Absätze gelten nicht für Ansprüche gemäß §§ 1 Abs. 1.4 Produkthaftungsgesetz. Soweit die Haftung von PROFI-PACK GmbH & Co.KG ausgeschlossen und beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PROFI-PACK GmbH & Co.KG .

11. Der Versand erfolgt auf Gefahr und, soweit nicht anders vereinbart, auf Rechnung des Kunden. Paletten, Deckbretter, Holzverschläge und sonstige Leihverpackungen verbleiben im Eigentum von PROFI-PACK GmbH & Co.KG . Die Rücksendung hat innerhalb einer angemessenen Frist in einem einwandfreien Zustand und - soweit nichts anderes vereinbart - frei zu erfolgen.

12. Rechnungsstellung und Zahlung erfolgen grundsätzlich in EURO. Die Rechnungsstellung erfolgt frühestens mit dem Abgang der Ware bzw. mit dem Zeitpunkt, in dem sich der Kunde in Abnahmeverzug befindet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 3% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Andere Zahlungsmittel als Barzahlung und Überweisung, insbesondere Schecks, werden nur unter Vorbehalt angenommen. Wechsel werden nur nach vorangegangener besonderer Vereinbarung und dann lediglich erfüllungshalber angenommen. Gutschriften werden mit dem Betrag erteilt, der sich nach Abzug aller Kosten ergibt. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag für PROFI-PACK GmbH & Co.KG verfügbar ist. Alle Kosten für die Übermittlung des Rechnungsbetrages an PROFI-PACK GmbH & Co.KG trägt der Kunde. Zahlungen sind nur an die in der Rechnung angegebenen Zahlstellen zu leisten. Die Gefahr für die Übermittlung des Rechnungsbetrages an PROFI-PACK GmbH & Co.KG trägt der Kunde. Reisende und Vertreter von PROFI-PACK GmbH & Co.KG nehmen keine Zahlungen entgegen, es sei denn, daß eine schriftliche Inkassovollmacht vorgelegt wird. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort nach Aufgabe in bar zu bezahlen. Ist Zahlung durch Eigenakzepte vereinbart, müssen diese innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bei PROFI-PACK GmbH & Co.KG eingehen. Bei Wechseln darf die Laufdauer 3 Monate ab Rechnungsdatum nicht übersteigen. PROFI-PACK GmbH & Co.KG kann einem dem Kunden eingeräumten Warenkredit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines jeden Kalendermonats kündigen. Bei vereinbarten Wechselzahlungen verlängert sich die Laufzeit des Warenkredits bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Wechsel. Etwa von PROFI-PACK GmbH & Co.KG gewährte Rabatte und Boni beziehen sich nur auf Lieferungen, für die PROFI-PACK GmbH & Co.KG ohne Zwangsvollstreckungsmaßnahmen volle Bezahlung erhält. PROFI-PACK GmbH & Co.KG ist bei Bestehen mehrerer Forderungen berechtigt, Zahlungen des Kunden mit Forderungen der PROFI-PACK GmbH & Co.KG in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit zu verrechnen. Das Bestimmungsrecht des Schuldners gemäß § 366 Abs. 1 BGB wird insoweit ausgeschlossen. Wird eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt oder gerät er aus diesen Gründen mit der Zahlung in Verzug, steht PROFI-PACK GmbH & Co.KG das Recht zu, sofortige Bezahlung auch bezüglich der noch nicht gelieferten Waren, der noch nicht fälligen Rechnungen und der noch nicht fälligen Wechsel und Schecks zu verlangen, soweit die Beträge durch auftragsgemäße Aufwendungen von PROFI-PACK GmbH & Co.KG gedeckt sind. Vor völliger Barzahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist PROFI-PACK GmbH & Co.KG zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag mit dem Kunden verpflichtet. Bei verspäteter Zahlung ist PROFI-PACK GmbH & Co.KG berechtigt, Verzugszinsen in nachgewiesener Höhe oder mindestens in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen.

13. Bei Verzug des Kunden mit der Zahlung oder Abnahme kann PROFI-PACK GmbH & Co.KG nach einer fruchtlosen Fristsetzung von 14 Tagen neben den Verzugszinsen entweder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. PROFI-PACK GmbH & Co.KG hat aber auch das Recht, die Abnahme der Mengen zu verlangen, mit denen sich der Kunde in Abnahmeverzug befindet. PROFI-PACK GmbH & Co.KG ist nicht verpflichtet, weitere Teile des Auftrages auszuführen. Das gleiche gilt, falls sich der Kunde nur bei einem von mehreren Einzelaufträgen in Abnahmeverzug befindet.

14. Die Liefergegenstände von PROFI-PACK GmbH & Co.KG bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen von PROFI-PACK GmbH & Co.KG gegen den Kunden Eigentum von PROFI-PACK GmbH & Co.KG . Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung von PROFI-PACK GmbH & Co.KG . Der Eigentumsvorbehalt bleibt demgemäß für alle Forderungen bestehen, die PROFI-PACK GmbH & Co.KG gegen den Kunden im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen nachträglich erwirbt. Bis zum Eigentumserwerb des Kunden gelten die nachstehenden Absätze : Bei Zahlungsverzug und Vermögensverschlechterung ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf Verlangen von PROFI-PACK GmbH & Co.KG an diese herauszugeben. Bei Zahlungseinstellung ist die Ware ohne Aufforderung auszusondern und zur Verfügung von PROFI-PACK GmbH & Co.KG zu halten. Verpfändung und Sicherungsübereignung sind untersagt. Weiterveräußerung ist nur im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb unter der Bedingung gestattet, daß sämtliche Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen Dritte in Höhe der Forderung von PROFI-PACK GmbH & Co.KG gegen den Kunden schon jetzt vom Kunden an PROFI-PACK GmbH & Co.KG abgetreten werden. Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Be- oder Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft werden. Werden Liefergegenstände von PROFI-PACK GmbH & Co.KG zusammen mit anderen, nicht PROFI-PACK GmbH & Co.KG gehörenden Waren verkauft, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Liefergegenstände von PROFI-PACK GmbH & Co.KG . PROFI-PACK GmbH & Co.KG nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Kunde ermächtigt. Der Kunde hat die Liefergegenstände pfleglich zu behandeln und gegen schädigende Einflüsse zu schützen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder verstößt er sonst gegen seine Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt jeweils in nicht nur geringfügigem Umfang, kann PROFIPACK GmbH & Co.KG die Liefergegenstände vom Kunden herausverlangen. Sämtliche Kosten der Rücknahme trägt der Kunde. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch PROFI-PACK GmbH & Co.KG liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag. PROFIPACK GmbH & Co.KG hat bie Zurücknahme das Recht zur Verwertung der Liefergegenstände unter Anrechnung des Erlöses auf die Forderung. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte ist PROFI-PACK GmbH & Co.KG unverzüglich zu benachrichtigen. PROFI-PACK GmbH & Co.KG kann bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Kunden verlangen, daß der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung mitteilt. Eine Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt - unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB - für PROFI-PACK GmbH & Co.KG , ohne diese zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem Kunden gehörenden Waren, steht PROFI-PACK GmbH & Co.KG das Miteigentum an der neuen Sache zu, und zwar im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Verarbeitung. PROFI-PACK GmbH & Co.KG verpflichtet sich, die PROFI-PACK GmbH & Co.KG zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt ; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt PROFIPACK GmbH & Co.KG.

15. Nur von PROFI-PACK GmbH & Co.KG nicht bestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche des Kunden dürfen aufgerechnet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, bei Beanstandung der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten.

16. Skizzen, Entwürfe und sonstige Vorarbeiten, die vom Kunden bestellt sind, werden von PROFI-PACK GmbH & Co.KG berechnet, auch wenn nachfolgend kein Auftrag erteilt wird.

17. Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung und des Urheberrechts bezüglich aller Druckvorlagen, Entwürfe und Fertigmuster ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, er hat PROFI-PACK GmbH & Co.KG ausdrücklich einen entsprechenden Prüfungsauftrag erteilt. PROFI-PACK GmbH & Co.KG wird den Kunden auf ihr bekannte entgegenstehende Rechte hinweisen. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in sämtlichen Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlos ausdrücklicher anderweitiger Regelung, der PROFI-PACK GmbH & Co.KG , auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Lithographien, Druckplatten, Kopiervorlagen, Klischees, Matern, Prägeplatten, Stanzwerkzeuge und - konturen, Druckzylinder und dergleichen bleiben Eigentum der PROFI-PACK GmbH & Co.KG , auch wenn für sie anteilige Kostenbeträge gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine Pflicht zur Herausgabe - auch von Duplikaten - besteht nicht. Eine Aufbewahrungsfrist für fremde Druckunterlagen, Manuskripte und andere zur Verfügung gestellte Gegenstände besteht nur für 6 Monate nach Auslieferung des letzten mit den Gegenständen gefertigten Auftrages.

18. PROFI-PACK GmbH & Co.KG behält sich das Recht vor, ihren Firmentext, ihr Firmenzeichen und ihre Betriebskennummer nach Maßgabe entsprechender Übungen und Vorschriften und des vorhandenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

19. Jede Bestimmung dieser Bedingungen und des Vertrages gilt für sich allein (§ 139 BGB).

20. Erfüllungsort ist Bonn. Gerichtsstand ist in Abhängigkeit von der Höhe des Streitwertes Bonn. Erklärt sich ein anderes Gericht für zuständig, darf dort auch die Widerklage erhoben werden.

21. Es gilt deutsches materielles Recht ohne Anwendung des Haager Kaufrechts und des einheitlichen UN-Kaufrechts.

22. Ergänzend gelten die „Geschäftsbedingungen der Papierindustrie des Bundesgebiets in der Fassung vom 12. 9. 1951, herausgegeben vom Verband Deutscher Papierfabriken e. V., Bonn, Adenauerallee 55”, die der Kunde kennt. Im Widerspruchsfall gehen die vorliegenden Bedingungen den Bedingungen der Papierindustrie des Bundesgebiets vor.

Kontaktdaten

PROFIPACK GmbH & Co. KG
Auf dem Hügel 22
53347 Alfter

Ihre Ansprechpartner:
Rudolf Nickel und
Marco Nickel

 02222-64011
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